Göteborger Straße 5 · 66482 Zweibrücken +49 6332 981 350 | info@gries-tore.de | Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 Uhr

UVV-Prüfungen

Pflichtprüfung

Kraftbetätigte Tore sind prüfpflichtig

Wer ein kraftbetätigtes Tor betreibt, muss es mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person prüfen lassen. Das gilt für Industrietore ebenso wie für Schranken, Rollgitter und Feuerschutzabschlüsse.

Grundlage sind unter anderem die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 sowie die einschlägigen DGUV-Vorschriften und -Informationen. Die Verantwortung liegt beim Betreiber – nicht beim Hersteller des Tores.

Kommt es zu einem Unfall und ist die Prüfung nicht nachweisbar dokumentiert, kann das haftungs- und versicherungsrechtlich unangenehm werden. Der Aufwand für die Prüfung selbst ist dagegen überschaubar.

UVV-Prüfung einer Toranlage
Umfang

Was wir prüfen

  • Zustand von Torblatt, Laufschienen, Rollen und Beschlägen
  • Federn, Seile, Ketten und Absturzsicherungen
  • Antrieb, Endlagen, Not- und Handbedienung
  • Schließkantensicherung, Lichtschranken, Quetsch- und Scherstellen
  • Kennzeichnung, Warneinrichtungen und Bedienelemente
  • Funktionsprüfung im Betrieb
Ergebnis

Was Sie bekommen

  • Prüfprotokoll für jede geprüfte Anlage
  • Eintrag ins Prüfbuch der Anlage
  • Prüfplakette mit Datum am Tor
  • Mängelliste mit Einschätzung der Dringlichkeit
  • Angebot für die Behebung – auf Wunsch direkt im selben Termin
  • Erinnerung an die Folgeprüfung im nächsten Jahr
Praktisch

Alle Anlagen an einem Tag

Wenn Sie mehrere Tore im Objekt haben, prüfen wir sie in einem Termin durch – unabhängig von Hersteller und Baujahr. Sie bekommen einen Satz Unterlagen für alle Anlagen und müssen nicht drei Firmen koordinieren.

Prüftermin anfragen +49 6332 981 350

Wann wurde Ihre Anlage zuletzt geprüft?

Wir sehen im Zweifel gemeinsam ins Prüfbuch und planen die nächsten Termine.